Terminvereinbarungen und Honorarregelung für Hypnose-Sitzungen
Hypnosetherapie: Erfolgsfaktor Vertrauen
Nach unserer Erfahrung ist zur Therapie psychischer Probleme ein tiefes, persönliches und individuelles Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Therapeut noch wichtiger als bei körperlichen Erkrankungen. Die entscheidenden Weichen hierzu werden meist bereits bei dem ersten Kontakt gestellt.
Daher vergeben wir Behandlungstermine in der Regel erst nach einem persönlichen Gespräch mit dem Patienten selbst, am besten per Telefon, so dass hier bereits die wichtigsten Fragen geklärt werden können.
Auf diese Weise stellen wir einen wichtigen Aspekt unserer Behandlungsphilosophie sicher: Wir können Ihnen ausreichend Zeit zur Verfügung stellen und uns ausschließlich Ihren Themen widmen.
Jede Hypnose-Sitzung ist auf Ihre individuelle Situation und auf Ihre aktuellen Bedürfnisse abgestellt. Daher steht wie vor jeder anderen psychotherapeutischen Behandlung auch zu Beginn der Hypnosetherapie bei uns ein ausführliches Anamnesegespräch als Grundlage für eine gezielte und effiziente Lösung Ihrer Probleme.
Terminvereinbarungen für Hypnose-Sitzungen
Grundsätzlich führen wir vor jeder Behandlung ein kostenloses Vorgespräch, um einander kennen zu lernen und anschließend in Ruhe entscheiden zu können, ob wir zusammenarbeiten möchten.
Wenn wir uns für eine weitere Zusammenarbeit entscheiden, vereinbaren wir einen Termin für das erste therapeutische Gespräch, in dem eine ausführliche Anamnese erfolgt und das mit der gemeinsamen Zielvereinbarung abschließt. Dieses erste therapeutische Gespärch dauert etwa 40 bis 60 Minuten. Nach diesem Gespräch können wir gemeinsam mit Ihnen entscheiden, wie die weitere Behandlung erfolgen soll. Aauch die voraussichtliche Therapiedauer können wir dann in der Regel realistisch abschätzen.
Honorarregelung
Vorgespräch
Dieses Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und um festzustellen, "ob die Chemie" stimmt. Hier wird die eigentliche Thematik, der Grund für die Hypnosetherapie i.d.R. nicht oder nur am Rande angesprochen.
(Dauer etwa 30 Minuten)
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kostenlos
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Therapeutisches Erstgespräch (bitte nicht verwechseln mit dem Vorgespräch)
Hier erfolgt die Anamneseerhebung, die Erstellung des psychopathologischen Befundes und ggf. die Zielvereinbarung.
(Dauer 30 - 60 Minuten, in Einzelfällen 90 Minuten) |
120 € / Zeitstunde |
Psychotherapeutische Einzelsitzungen |
120 € / Zeitstunde |
Psychotherapie: Psychobionik-Sitzungen (tiefenpsychologische Hypnosetherapie)
Aus therapeutischen Gründen nehmen wir bei diesen Sitzungen den Zeitfaktor bewusst heraus. Psychobionik-Sitzungen beenden wir erst dann, wenn das aktuelle Thema der Sitzung aufgearbeitet ist. Dies dauert erfahrungsgemäß etwa 2 1/2 bis 3 Zeitstunden.
Das Honorar hierfür ist daher unabhängig von der Sitzungsdauer. |
220 € / Sitzung (pauschal) |
Spezialprogramm "Raucherentwöhnung"
(2 Sitzungen, insgesamt ca. 4 Zeitstunden)
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490 € pauschal |
Häufige Frage: Wie viele Sitzungen sind erforderlich?
Bionische Hypnosetherapie ist eine sehr intensive und effiziente Psychotherapiemethode. Daher konnten wir in den vergangenen mehr als 10 Jahren in den allermeisten Fällen gute bis sehr gute Ergebnisse bereits nach wenigen Sitzungen erreichen. Die weitaus überwiegende Zahl der hierzu erforderlichen Hypnose-Sitzungen lag im niedrigen einstelligen Bereich.
Abrechnung, Umsatzsteuerbefreiung
Als Heilpraktiker für Psychotherapie ist eine Abrechnung unserer Leistungen über die gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht möglich.
Bei privaten Krankenversicherung hängt es von den vereinbarten Vertragsleistungen ab, in welchem Umfang die Behandlungskosten übernommen werden. Insbesondere bei kurzer Therapiedauer empfehlen wir zu erwägen, die Kosten selbst zu tragen, ohne die Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen, da dies später eventuelle versicherungstechnische Vorteile bringen kann.
Unsere Honorare sind nach § 4 Nr. 14 a) UStG von der Umsatzsteuer befreit (Heilbehandlungen, bei denen ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht).
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Therapiekosten in Ihrer Einkommensteuererklärung
Das Finanzgericht Münster hat bereits 2005 entschieden, dass Kosten, die durch eine Heilbehandlung entstehen, als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können (Az: 3 K 2845/02 E).
Dies gilt für alle Aufwendungen, „die für die Konsultation von Ärzten und anderer zur Ausübung der Heilkunde zugelassener Personen, sowie für die von diesen verordneten therapeutischen Maßnahmen entstehen.“ (Zitat: Urteilsbegründung)
Dabei ist es laut den Münsteraner Richtern unerheblich, ob eine Kostenübernahme durch eine Krankenversicherung stattfindet oder nicht.
Ausschlaggebend ist, dass es sich um eine „gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung“ handelt (Urteil des FG Köln vom 16.03.1994, 12 K 2566/91) und dass die Behandlungsmethode nicht wissenschaftlich umstritten ist.
Hypnosetherapie wurde am 27.03.2006 durch den wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie der Bundesregierung als Therapiemethode bei verschiedenen psychischen Störungen anerkannt.